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Ärztliche Gemeinschaftspraxis: PartG mbB gründen?

Frage

Ist es für freiberufliche Ärztinnen in Gemeinschaftspraxis möglich, eine PartG mbB zu gründen? Gibt es inzwischen die hierfür spezifisch benötigte Haftpflichtversicherung oder „reicht“ die bisherige Berufshaftpflicht? Gilt es weitere Besonderheiten im ärztlichen Standesrecht zu berücksichtigen?

Antwort

In Baden-Württemberg können Sie zur Ausübung einer medizinischen Tätigkeit keine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) gründen (Stand: Oktober 2019). Bisher ist die ärztliche Zusammenarbeit in Form einer PartGmbB lediglich in den Bundesländern Bayern und Niedersachsen möglich. In diesen beiden Bundesländern müsste dazu, neben der bisherigen individuellen Berufshaftpflichtversicherung, eine weitere gemeinsame Berufshaftpflicht für die Gesellschaft abgeschlossen werden (vgl. Art. 18 Abs. 2 Satz 1 HKaG bzw. § 32 Abs. 4 HKG). Eine Bescheinigung über diese zusätzliche Berufshaftpflichtversicherung ist dem zuständigen Registergericht bei der Anmeldung der PartGmbB vorzulegen.

Für Informationen und Besonderheiten im ärztlichen Standesrecht wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Berufskammer.
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Jahnstraße 40, 70597 Stuttgart
Tel: 0711 - 769 89 0

Folgende Informationen könnten für Sie ebenfalls von Interesse sein:

Quelle: Hamid Rezai
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
Gründungsberatung
Oktober 2019

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