Antwort
Wenn die Voraussetzungen für die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft nach den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit gegeben sind, kann eine Gründung grundsätzlich auch mit Gesellschaftern vorgenommen werden, die eine andere Staatsangehörigkeit besitzen oder sich auch im Ausland aufhalten.
Entscheidend ist, dass die Gesellschaft dann ihren Sitz in Deutschland hat und somit die entsprechenden Gründungsvorschriften zu beachten sind. Hierzu ist gegebenenfalls auch die Anmeldung durch Ihren deutschen Partner erforderlich. Grundsätzlich kann so eine Anmeldung aber auch vor einem Notar in Portugal erklärt werden und hier dann zum Register eingereicht werden.
Die einzelnen Schritte stellen sich wie folgt dar:
- schriftlicher Gesellschaftsvertrag mit gesetzlichem Mindestinhalt,
- Abschluss Haftpflichtversicherung
- Anmeldung zum Partnerschaftsregister mit Versicherungsnachweis,
- Eintragung
Wegen der genau zu beachtenden Anmeldeformalitäten gegenüber dem Register können Sie gerne einen Kontakt Ihrer Wahl aufsuchen, der die Anmeldung dann nach Ihren Vorstellungen vorbereitet und auch zum Register einreichen wird.
Quelle:
Dr. Joachim Püls
Notar
Mitglied der Notarkammer Sachsen
Stand:
März 2020
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