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Freiberuflicher Dozent: Unternehmensbezeichnung? Markenschutz für Logo?

Frage

Ich plane eine freiberufliche Tätigkeit als Dozent in der Erwachsenenbildung auf Honorarbasis bei diversen Bildungseinrichtungen und zusätzlich mit einem eigenen Angebot an Schulungen und Seminaren. Hierzu habe ich eine gute und einprägsame Unternehmensbezeichnung gefunden, die ich gerne für die Außenwirkung nutzen möchte. Demnach würde ich gerne als "Unternehmensbezeichnung XY" by Max Mustermann auftreten. Kann ich dies - ohne rechtliche Konsequenzen - in dieser Form durchführen? In dieser Konstellation möchte ich zudem ein passendes Logo erstellen lassen und im Internet sowie als Printmedien als Werbewirkung nutzen. Einen Markenschutz muss ich mir noch überlegen, denn eigentlich müsste es doch ausreichen, wenn ich als Urheber nachweisen kann, der erste mit dieser Idee gewesen zu sein oder muss ich meine Unternehmensbezeichnung zwingend beim Marken- und Patentamt als Wort-Bild-Marke anmelden und schützen lassen, damit kein anderer mit meinem Logo durch die Lande zieht?

Antwort

Bei Ihren Planungen müssen Sie mehrere Punkte berücksichtigen:

1. Ich gehe davon aus, dass Sie keine Gesellschaft gründen und daher als einzelne Person tätig werden. Insofern darf bei der Verwendung der "Unternehmensbezeichnung XY" nicht der Eindruck entstehen, als handele sich um eine Gesellschaft. Insofern empfehle ich Ihnen, die Reihenfolge umzudrehen: Max Mustermann "Unternehmensbezeichnung XY".

2. Sobald Sie eine "Unternehmensbezeichnung XY" gefunden haben, sollten Sie eine Marken- und Firmenrecherche durchführen lassen. Unterschiedliche Anbieter können Sie über das Internet finden. Hintergrund ist, dass andere bereits einen Schutz an der "Unternehmensbezeichnung XY" haben könnten.

3. Je nach Ausgestaltung des Logos sollten Sie auch hierfür eine Markenrecherche durchführen lassen. Auch hier könnten Dritte bereits einen Markenschutz besitzen.

4. Die Anmeldung einer Marke ist nicht zwingend erforderlich. Sollte jedoch ein Dritter Ihre "Unternehmensbezeichnung XY" oder Ihr Logo benutzen, können Sie Ihre Rechte wesentlich einfacher durchsetzen. Insofern empfehle ich Ihnen eine Markenanmeldung.

Quelle:
Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner
Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
November 2013

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