Antwort
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass Sie über Ihre Website eine Lizenz für die Software verkaufen. In rechtlicher Hinsicht würde dies bedeuten, dass Sie dem Erwerber Nutzungsrechte an der Software einräumen. Insofern müssten zunächst Sie entscheiden, in welchem Umfang Sie Nutzungsrechte einräumen wollen. In diesem Umfang würden Sie dann mit dem Erwerber einen Vertrag über die Software abschließen. Der Umfang dieser Nutzungsrechte müsste also in dem Vertrag, den Sie über die Internetseite abschließen, geregelt werden. Des Weiteren müssten Sie dafür sorgen, dass die Erwerberin oder der Erwerber die Software bekommt. Dies könnte z.B. dadurch erfolgen, dass die Erwerberin oder der Erwerber die Software auf der Internetseite herunterlädt. Oder Sie senden der Erwerberin oder dem Erwerber die Software auf einen Datenträger zu.
Sofern Sie die Software Verbraucherinnen und Verbrauchern anbieten, müssen Sie auch alle gesetzlichen fernabsatzrechtlichen Vorgaben berücksichtigen und der Erwerberin und dem Erwerber die sich aus dem Gesetz ergebenden Informationen geben. Möglicherweise müssen Sie auch ein Widerrufsrecht einräumen, so wie Sie es aus anderen Internetshops auch kennen.
Da es nicht ganz einfach ist, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen, sollten Sie sich hierzu beraten lassen.
Quelle:
Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
Stand:
März 2019
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