Frage
Ich habe ein Seminarkonzept (Kombination aus Thema, Ort und Umsetzung) für Endverbraucher und Unternehmen entwickelt, welches meines Erachtens so noch nicht existiert. Wenn es tatsächlich bislang einmalig ist, möchte ich es in der Form auch werblich benennen können: "Erstes ... in DE / Europa / weltweit."
Dies setzt natürlich voraus, dass es kein ähnliches Angebot bereits gibt. Wie und unter welchen Voraussetzungen lässt sich dies am besten prüfen, sodass ich mich bei dieser Aussage auch im rechtlichen Rahmen bewege?
Insbesondere da ein solches Seminarkonzept nicht patentierbar ist, wie ich dem Archiv entnehme.