Unternehmensnachfolge: Namen des Inhabers weiterführen?
Frage
Ich möchte ein Einzelunternehmen übernehmen und den Namen des Inhabers weiter nutzen. Erstmal in Form eines Einzelunternehmens, später bei der Umwandlung in einer GmbH. Ich habe überall nur gelesen, wie die Nutzung des Namens bei im HR eingetragenen Unternehmen aussieht, aber nicht wie dies bei Einzelunternehmen geregelt werden kann und wie dies in einem Vertrag formuliert werden muss.
Antwort
Vielen Dank für Ihre Anfrage, die sich leider ohne Kenntnis der Details nicht beantworten lässt. Ein Einzelunternehmen wird grundsätzlich unter dem Vor- und Nachnamen der Inhaberin oder des Inhabers betrieben. Dabei besteht die Möglichkeit, eine geschäftliche Bezeichnung hinzuzusetzen. Insofern müssten auch Sie unter Ihrem Vor- und Nachnamen im geschäftlichen Verkehr auftreten. Möglicherweise können Sie dann die geschäftliche Bezeichnung, die der vormalige Inhaber verwendet hat, weiter benutzen. In dem Vertrag müssten Sie vereinbaren, dass Sie die geschäftliche Bezeichnung weiter benutzen dürfen. Unter Umständen könnten Sie zusätzlich noch ein Hinweis auf den ehemaligen Inhaber hinzusetzen, wie z. B. „vormals Vor- und Nachname“.
Quelle:
Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
Stand:
Oktober 2020
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