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Bezeichnung des Unternehmens in Presseartikeln?

Frage

Ich trete unter dem Namen "Fantasiename - Max Mustermann" auf. Welches ist aber die korrekte Bezeichnung, wenn ein Zeitungsbericht über das Einzelunternehmen veröffentlicht wird? Kann ich nur unter dem Fantasienamen auftreten, wenn auf meine Internetseite (mit korrektem Impressum) verwiesen wird? Kann in dem Artikel geschrieben werden "das Unternehmen - Fantasiename" oder muss dort stehen "das Einzelunternehmen"?

Antwort

Im Geschäftsverkehr muss ein Unternehmen denjenigen Namen verwenden, mit dem es eingetragen ist, etwa im Handelsregister oder der Gewerbeanmeldung. Sofern Pressemitteilungen herausgegeben werden, sollte dies entsprechend berücksichtigt werden.

Allerdings ist ein Unternehmen nicht automatisch für eine Fehlbezeichnung oder eine verkürzende Bezeichnung in einem Zeitungsartikel eines Dritten verantwortlich zu machen.

Quelle:
Dominik Eickemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
November 2013

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