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DBA (Doing Business As)-Antrag: ähnliches Verfahren in Deutschland?

Frage

In den USA kann man bekanntlich einen DBA (Doing Business As)-Antrag einreichen, um unter einem anderen Namen Geschäfte zu tätigen. Können Sie mir bitte sagen, wie der Antrag für Deutschland heißt?

Antwort

Der von Ihnen genannte „DBA (Doing Business As)-Antrag“ ist u.E. im deutschen Recht nicht bekannt. Allerdings kann z.B. ein im Handelsregister eingetragener Kaufmann seine „Firma“ frei wählen, also den Namen, unter dem er seine Geschäfte betreibt. Nach § 18 HGB muss die Firma allerdings zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen. Auch darf sie keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen.

Weiterführende Informationen zur Kaufmannseigenschaft enthält dieses Existenzgründungsportal.

Sehr detaillierte Informationen speziell zum Firmenrecht halten regelmäßig die Industrie- und Handelskammern vor, z.B. die IHK Frankfurt am Main.

Quelle: Germany Trade and Invest
Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
Juni 2018

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