Frage
Ich habe eine Frage bezüglich der Firmierung als e.K. Meine eigenen Recherchen im Internet haben ergeben, dass man als e.K. grundsätzlich seinen eigenen Namen in der Firmierung verwenden muss und Fantasienamen grundsätzlich nicht erlaubt sind.
In manchen Quellen heißt es jedoch, dass man bei einer Eintragung ins Handelsregister auch Fantasienamen als Firmierung nutzen kann. Die Informationen hierzu sind allerdings sehr uneinheitlich, weshalb ich mich bei Ihnen versichern möchte. Hintergrund ist, dass ich plane mein eigenes Lifestyle-Shirts-Label zu gründen, was anfangs zu klein sein wird um den Aufwand einer anderen Unternehmensform als e.K. zu rechtfertigen. Marketingtechnisch wäre es jedoch eine Katastrophe, wenn ich die Shirts unter einer Marke, die aus meinem Vor- und Nachnamen besteht, verkaufen müsste.