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Einzelunternehmen im Nebenerwerb gründen: Handelsregister? Unternehmensbezeichnung?

Frage

Ich bin Angestellter einer Firma und möchte zusätzlich ab 01.05.2016 ein Unternehmen gründen. Laut meinem Steuerberater reicht ein Einzelunternehmen aus. Kann ich einen Fantasienamen wählen? Ist die Eintragung im Handelsregister erforderlich?

Antwort

Obwohl das handelsrechtliche Firmenrecht bereits seit 1998 in seiner neuen, weniger strengen Form existiert, liest man noch immer von vermeintlichen Verboten der Phantasiefirma. Tatsächlich dürfen Sie als Kaufmann für Ihren Betrieb eine Personen-, Sach- oder Phantasiefirma wählen. Wichtig ist nur der Rechtsformzusatz - üblicherweise wählt man dort „e.K.“. Daneben gelten allgemeine Regeln wie das Irreführungsverbot. Versuchen Sie also bei der Auswahl Ihrer Phantasiefirma Anklänge an bekannte Unternehmen zu vermeiden.

Wenn Sie ein „Einzelunternehmen“ im engeren Sinne betreiben, sind Sie Kaufmann und müssen Ihre Firma in das Handelsregister eintragen lassen. Dies richtet sich unter anderem nach dem Umfang Ihrer Tätigkeit. Sollte Ihr Unternehmen im Umfang unter der Schwelle zur Eintragungspflicht bleiben, können Sie sich anmelden. Wenn Sie sich in diesem Fall nicht anmelden, dürfen Sie sich zwar trotzdem eine Phantasiebezeichnung geben, müssen dann aber auf den Rechtsformzusatz zwingend verzichten. Fragen Sie hierzu am besten noch einmal bei Ihrem Steuerberater oder einem Anwalt nach.

Quelle: Dominik Eickemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung von Rechtsanwälten und Steuerberatern
April 2016

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