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Fotograf: Name plus Slogan?

Frage

Ich habe vor, ein Nebengewerbe in der Fotografie anzumelden und habe mich schon bei der HWK informiert. Jetzt wollte ich noch mal nachfragen, wie das mit dem Namen aussieht. Mir wurde zu meinem eigenen Namen geraten. Aber irgendeinen "coolen" Zusatz und Logo will ich schon noch. Muss ich dann schauen, ob es auf den "Slogan" ein Patent gibt?

Antwort

Ganz richtig - wenn man einen Slogan verwendet, muss man sicher sein, dass der Slogan nicht marken- oder wettbewerbsrechtlich geschützt ist. Dies kann man über eine Markenrecherche absichern, die von professionellen Rechercheinstituten und entsprechend spezialisierten Rechtsanwälten angeboten wird. Was schon helfen kann, ist eine erste eigene Recherche im Internet. Diese ist vor allem kostenlos und fördert vielleicht schon den ein oder anderen Treffer zutage. Ausreichende Sicherheit hätte diese Recherche allerdings nicht.

Die Verwendung des eigenen Namens ist sehr sinnvoll, da hieran eigene Rechte bestehen und dieser grundsätzlich verwendet werden darf.

Quelle:
Dominik Eickemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung von Rechtsanwälten und Steuerberatern

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