Frage
Meine Mutter würde gerne demnächst einen Online-Handel eröffnen. Da sie unbedingt einen Fantasienamen für ihr Unternehmen haben will, bin ich auf die Möglichkeit beim Recherchieren gestoßen, dass man bei Einzelunternehmen einer gewerbetreibenden Kauffrau einen Fantasienamen sich ausdenken darf, wenn man sich noch im Handelsregister eintragen lässt und die Steuernummer von Finanzamt holt. Allerdings habe ich das mit dem Fantasienamen nicht ganz genau verstanden, da ich auch gelesen habe, dass Unternehmen auch ohne HRG-Eintrag eine Geschäftsbezeichnung verwenden können, um ihrem Unternehmen einen individualisierten Namen zu geben und sich so von anderen abzuheben. Sie würde ungern in der Domain für die Webseite bzw. auf den Verpackungen von den Produkten ihren Namen stehen haben, sondern lieber eher den Fantasienamen, der auch als Marke gelten soll.