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Kauffrau mit Handelsregistereintrag: Unternehmensbezeichnung?

Frage

Meine Mutter würde gerne demnächst einen Online-Handel eröffnen. Da sie unbedingt einen Fantasienamen für ihr Unternehmen haben will, bin ich auf die Möglichkeit beim Recherchieren gestoßen, dass man bei Einzelunternehmen einer gewerbetreibenden Kauffrau einen Fantasienamen sich ausdenken darf, wenn man sich noch im Handelsregister eintragen lässt und die Steuernummer von Finanzamt holt. Allerdings habe ich das mit dem Fantasienamen nicht ganz genau verstanden, da ich auch gelesen habe, dass Unternehmen auch ohne HRG-Eintrag eine Geschäftsbezeichnung verwenden können, um ihrem Unternehmen einen individualisierten Namen zu geben und sich so von anderen abzuheben. Sie würde ungern in der Domain für die Webseite bzw. auf den Verpackungen von den Produkten ihren Namen stehen haben, sondern lieber eher den Fantasienamen, der auch als Marke gelten soll.

Antwort

Vom Grundsatz her sind sie schon auf dem richtigen Weg.

Es ist in der Tat so, dass man auch als Einzelunternehmerin sich einen Fantasienamen wählen darf, unter dem man dann im geschäftlichen Verkehr auftreten möchte.

Bei der geschäftlichen Kommunikation ist es aber erforderlich, dass neben dem Fantasienamen auch der bürgerliche Name, der vollständige Name Ihrer Mutter, samt Adresse verwendet wird.

So müssten Sie beispielsweise im Impressum einer Webseite oder aber auf den Rechnungen des Unternehmens den Fantasienamen, den bürgerlichen Namen, die Adresse und die Kommunikationsmittel (beispielsweise Telefon, Fax, E-Mail-Adresse) angeben.

Das bedeutet aber nicht, dass die Domain für den Onlineshop nun den bürgerlichen Namen, beispielsweise Ihrer Mutter, enthalten muss. Denkbar wäre hier, dass Sie nur den Fantasienamen verwenden. Im Impressum dieser Webseite müssen dann aber alle Angaben, wie zuvor beschrieben, gemacht werden.

Quele: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Sachverständiger für Datenschutz (DESAG)
Datenschutzbeauftragter DSB (TÜV Süd)
Certified Marketing Manager (DAM)
TS Legal - RECHT und MARKE-ting verbunden
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
November 2019

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