Antwort
Grundsätzlich ist es Ihnen als Inhaber eines Unternehmens selbst überlassen, welches Angebot Sie unter dem Dach Ihres Unternehmens anbieten. Sie können selbstverständlich unterschiedliche Beratungsleistungen unter einem Namen anbieten.
Sie können aber auch zwei Einzelunternehmen führen und die Beratungsleistungen separat anbieten.
Als „Unternehmensgruppe“ können Sie das jedoch nicht bewerben. Nach nicht einheitlicher Rechtsprechung würde das mindestens drei Unternehmen voraussetzen.
Darüber hinaus ist auch strittig, ob mehrere Einzelunternehmen generell den Bestandteil „Gruppe“ nutzen können oder ob die Unternehmen als solche nicht eine andere Gesellschaftsform nutzen müssten.
Gleichwohl können Sie natürlich jedes Ihrer Einzelunternehmen unterschiedlich bewerben, was durchaus Sinn machen kann, wenn sich das Angebot an unterschiedliche Abnehmerkreise richtet.
Bei der Erweiterung Ihrer geschäftlichen Tätigkeit müssten Sie jedenfalls die Tätigkeitsbeschreibung Ihrer Gewerbeanmeldung ergänzen.
Quelle: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Corporate Brand Manager (BAW)
TS Legal - RECHT und MARKE-ting verbunden
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
November 2018
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