Frage
Ich bin studierte Autorin, überlege aber unter einem Künstlernamen/Pseudonym meine Bücher zu veröffentlichen. Was muss ich dazu beachten? Darüber weiß ich nämlich leider gar nichts.
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Ich bin studierte Autorin, überlege aber unter einem Künstlernamen/Pseudonym meine Bücher zu veröffentlichen. Was muss ich dazu beachten? Darüber weiß ich nämlich leider gar nichts.
Dass man unter einem Künstlernamen/Pseudonym Bücher veröffentlichen kann, steht natürlich außer Frage.
Zusätzlich zu den grundsätzlichen Themen, wie das Urheberrecht, rücken insbesondere zwei Themenkreise in den Vordergrund.
Zunächst sollten Sie natürlich sicherstellen, dass der Künstlername/Pseudonym nicht anderweitig verwendet oder gar geschützt ist. Dies könnte nicht nur zu Verwirrungen bei der Zuordnung der Bücher, sondern auch möglicherweise zu einer Verletzung von Rechten, führen.
Unabhängig davon, ob Sie Ihr Werk in der klassischen Buchform als gedrucktes Werk oder als E-Book vertreiben möchten, gilt die sogenannte Impressumspflicht. Das Impressum ist eine Pflichtangabe und muss neben dem vollständigen Namen und der Anschrift des Verlegers oder aber, wenn Sie das Buch selber verlegen, Ihren vollständigen Namen enthalten. Im zweiten Fall ist es jedoch erforderlich, dass im Impressum der Name einer realen Person und nicht etwa nur der Künstlername/das Pseudonym aufgeführt wird.
Dieses Erfordernis hindert sie jedoch nicht daran, einen Künstlernamen/Pseudonym zu verwenden. Denn entweder vertreiben Sie Ihr Buch über einen Verlag, mit dessen Angabe man diese Verpflichtung erfüllen könnte. Oder aber Sie verwenden einen der zahlreichen sogenannten Pseudonym-Services, bei denen Sie lediglich im Impressum Ihren bürgerlichen Namen angeben müssen, die Adresse jedoch von dem Service gestellt wird. Bei elektronischen Büchern gibt es zudem die Möglichkeit, dass ein sogenannter Distributor sein eigenes Impressum in das Buch einfügt.
Quelle: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Corporate Brand Manager (BAW)
Intellectual Property Manager
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Februar 2018