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Künstlername: Pflicht zur Eintragung im Ausweis?

Frage

Muss ein Künstlername IMMER im Ausweis eingetragen sein, um ihn offiziell verwenden zu dürfen oder reicht die mehrjährige Bekanntheit im Internet aus? Ich bin Autorin und habe keinen eingängigen Familiennamen. Wichtig wären mir noch die Quellenangaben der jeweiligen Gesetze.

Antwort

Ein Künstlername muss nicht immer im Ausweis eingetragen werden, damit Sie ihn verwenden dürfen. Grundsätzlich kann jeder Mensch neben seinem Vor- und Zunamen einen Künstlernamen verwenden. Hierfür gibt es keine gesetzliche Regelung.

Die Überlegung, ob man einen Künstlernamen im Ausweis eingetragen lässt, hängt vielmehr davon ab, welche Rechtsfolgen sich an das Tragen eines solchen Namens anschließen sollen. Geht es nur darum, im Freundeskreis so genannt zu werden, ist eine Eintragung oder eine andere Maßnahme sicherlich nicht erforderlich. Geht es aber darum, später vielleicht auch einmal nachzuweisen, dass man gerade die Person mit diesem Künstlernamen ist, reicht das Tragen allein nicht aus. Denn im Falle des Falles sind Sie beweispflichtig dafür, dass Sie tatsächlich die Person sind, die diesen Künstlernamen trägt und unter diesem Namen Werke veröffentlicht hat. Und das kann man am besten immer dann, wenn dieser Künstlername in offiziellen Dokumenten, wie zum Beispiel im Personalausweis, eingetragen ist.

Grundsätzlich könnte man sich auch auf das Sammeln von entsprechenden Fundstellen, aus dem sich die Zugehörigkeit des Künstlernamens zu Ihrer Person ergibt, beschränken. Ob das am Ende ausreichen wird, um möglicherweise bestehende Rechte durchzusetzen, ist Frage des Einzelfalls. Den sichersten Weg stellt das jedenfalls nicht dar.

Quelle: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Februar 2016

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