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Unternehmensbezeichnung „Institut“?

Frage

Ich möchte im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit (beratender Betriebswirt) mein Unternehmen (ich bin alleine tätig) als Einzelunternehmen führen. Aus marketingtechnischen Gründen möchte ich das Unternehmen als "Institut" bezeichnen. Ist das rechtlich zulässig?

Antwort

Die Bezeichnung Institut erfreut sich großer Beliebtheit, weil sie einen - wenn auch schwachen - Schein eines öffentlichen oder unter öffentlicher Aufsicht stehenden Betriebes bieten. Gerade dieser Eindruck muss aber vermieden werden. Die Bezeichnungen sind daher für Unternehmen nur dann zulässig, wenn entsprechende aufklärende Zusätze (z.B. "Beerdigungsinstitut", "Institut für Schönheitspflege") oder Inhaberbezeichnungen (z.B. "Anneliese-Musterfrau-Institut für Familienberatung") zur Charakterisierung der Betriebsart geführt werden. Zu berücksichtigen sind örtliche Besonderheiten. Bei Gemeinden mit öffentlichen wissenschaftlichen Anstalten und Einrichtungen (Universitäten, Kliniken usw.) wird zur Vermeidung von Irreführungen allgemein ein strengerer Maßstab als sonst üblich anzulegen sein.
Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag

Gehen wir davon aus, dass Sie ein Einzelunternehmen führen und auch sonst keine besonderen Verpflichtungen zur Firmierung haben (eingetragener Kaufmann oder Handelsregister-Eintrag). Ergänzend zu Ihrer Unternehmensbezeichnung geben Sie den ausgeschriebenen Vor- und Zunamen an. Mit der gewählten Unternehmensbezeichnung dürfen Sie auch nicht irreführen, d.h. etwa über die Größe Ihres Unternehmens oder dessen Geschäftszweck hinwegtäuschen. Denken Sie auch an das Marketing: Sie sollten möglichst deutlich zum Zweck Ihrer Unternehmung hinführen. Auch sollten Sie Verwechslungen vermeiden mit anderen Anbietern gleicher oder ähnlicher Dienstleistungen. Hier hilft eine Recherche, etwa über eine Industrie- und Handelskammer.

Besonders problematisch ist die Bezeichnung "Institut" in Heilberufen, Gesundheitsfachberufen und im Bereich Bildung. Mein Tipp: Wenn Sie dem Institutsnamen die Namen von Personen hinzufügen, so ist eine irreführende Bezeichnung eher auszuschließen.

Quelle:
Dr. Willi Oberlander M.A.
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
März 2013

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