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Unternehmensbezeichnung für Freiberufler?

Frage

Ich möchte mich als Freiberufler selbständig machen. Das leidige Thema Unternehmensbezeichnung steht an. Nun habe ich schon sehr viel gelesen und mich auch auf Ihrer Seite informiert. Auszug aus Ihrer Webseite: "Für Nicht-Kaufleute (Freiberufler und Kleingewerbetreibende) gilt: Das nicht eingetragene Einzelunternehmen muss im Geschäftsverkehr immer mit Vor- und Zunamen des vollhaftenden Inhabers auftreten. Bei Freiberuflern reicht allerdings der Familienname aus. Zusätzlich zum Eigennamen dürfen Branchenbezeichnungen, Buchstabenkombinationen und Phantasiebegriffe verwendet werden. Der Eigenname ist aber auf jeden Fall zu verwenden.

Um die ersten drei Sätze kurz zusammen zu fassen:
- Einzelunternehmer immer Vor- und Zuname
- Freiberufler reicht Familienname
- Phantasiebezeichnung erlaubt
Frage 1: Entspricht der Eigenname dem Familiennamen oder ist als Eigenname der Vor-und Zuname gemeint? Frage 2: Das angeführte Beispiel der Unternehmensbezeichnung eines Freiberuflers, welches auch unzählige Male im Netz so dargestellt wird, ist verwirrend. Begründung: Ihr angeführtes Beispiel würde für einen Einzelunternehmer gelten, da dieser immer mit Vor- und Zunamen auftreten muss. Das richtige Beispiel für einen Freiberufler ist meiner Meinung nach folgende Bezeichnung: "Steuerberater Müllermann", denn für den Freiberufler reicht der Familienname aus. Können Sie meiner Ausführung zustimmen? Wo finde ich den Gesetzestext zu diesem Thema? Gilt die Regelung der Unternehmensbezeichnung für Freiberufler auch für katalogähnliche Berufe (ich selber gehe davon aus)?

Antwort

1. Bei Freiberuflern ist mit Eigennamen der Familienname gemeint, bei Nicht-Freiberuflern Familien- und Vornamen.
2. Sie haben recht: Tatsächlich reicht der "Steuerberater Müllermann" aus. In der Praxis jedoch wird oft zumindest ein Vorname gerne hinzugefügt. Dies gilt insbesondere bei Nachnamen mit hoher Verwechslungsgefahr. Hier noch ein Hinweis: Einzelunternehmer können sowohl Freiberufler als auch Nicht-Freiberufler sein.
3. Nähere Informationen und Rechtsquellen zum Unternehmensnamen finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unter www.existenzgruender.de
4. Diese Regelungen gelten auch für katalogähnliche Berufe.

Quelle:
Dr. Willi Oberlander M.A.
Geschäftsführer
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
Juni 2014

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