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Dienstleistung anbieten: GbR als Rechtsform?

Frage

Ich plane mit einem Partner ein Unternehmen zu gründen. Wir wollen eine Hilfe (Dienstleistung) rund ums Boot anbieten. Nun stehen wir vor der Wahl der Rechtsform. Darunter zählt auch Durchführung kleinerer Reparaturen, Vermittlung an andere Unternehmen etc. Wir haben uns (Stand jetzt) für eine GbR entschieden, sind uns jedoch nicht ganz sicher, ob das die richtige Rechtsform für unser Vorhaben ist. Ist dies die richtige Rechtsform für unser Vorhaben? Bezüglich der Haftung müssten wir dann eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen, oder?

Antwort

Wenn Sie Ihre Geschäftstätigkeit in der Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ausüben möchten, sollten Sie folgendes bedenken: Im Rahmen einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts haften die Gesellschafter mit ihrem gesamten Privatvermögen. Die Gläubiger der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts können die Zwangsvollstreckung also auch in eine private Immobilie oder in anderweitige private Vermögensgegenstände beantragen. Dies kann bis hin zur Existenzvernichtung gehen. Um diese Folge zu verhindern, empfiehlt es sich, von Vornherein die gewerbliche Tätigkeit nicht im Rahmen einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, sondern z.B. im Rahmen einer GmbH mit einem Geschäftskapital von 25.000,00 Euro oder einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit einem Geschäftskapital von 1,00 Euro bis 24.999,00 Euro frei wählbar auszuüben. Einzelheiten zu diesen Rechtsformen finden Sie überall im Internet, auch auf der Webseite diese Existenzgründer-Angebotes oder Sie können sich individuell in einer Anwaltskanzlei beraten lassen.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt nur einen Teil möglicher Schadensforderungen ab. Auch sind regelmäßig nur wenige Fälle im Jahr versichert und es gibt Obergrenzen. Deswegen ist es zu empfehlen, bereits durch die Wahl einer Rechtsform, die die Geschäftstätigkeit vom Privatvermögen trennt, Vorsorge zu tragen.

Quelle: Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
April 2018

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