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Fantasiename für GmbH?

Frage

Ich möchte für meine GmbH Visitenkarten und Briefpapier gestalten und eine Domain im Internet anlegen. Dazu möchte ich aber zusätzlich einen Fantasienamen mit Logo verwenden. Darf ich zum bestehenden Namen meiner GmbH zusätzlich einen Fantasienamen verwenden, der in den Visitenkarten und Briefpapier neben dem Logo erscheint? Der Fantasiename wäre dabei räumlich eindeutig vom Firmennamen abgegrenzt. Ich möchte den Fantasienamen verwenden, ohne ihn irgendwo anzumelden oder schützen zu lassen, da ich davon ausgehe, dass, wenn die Domain noch frei ist und ich sie dann kaufe, kein anderer mehr Interesse an dem Namen hat.

Antwort

Vom Grundgedanken her ist Ihre Idee vollkommen richtig. Der Name der Firma und ein zusätzlich verwendeter Fantasiename können, müssen aber nicht deckungsgleich sein. Denn beide haben unterschiedliche Zielrichtung.

Der Name der Firma ist die Bezeichnung, unter der Sie am Markt auftreten und eindeutig identifizierbar sind. Dieser Name ist im Handelsregister einzutragen. Dieser ist auf Visitenkarten, Geschäftspapieren und im Impressum der Internetseite zu nennen.

Der Fantasiename hingegen dient zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen Ihres Unternehmens. Der Fantasiename kann zusätzlich verwendet werden, ohne dass dies im Handelsregister eingetragen wird. Sie könnten diesen, was Sie aber nicht wollen, markenrechtlich schützen lassen und so verhindern, dass andere ein identisches oder ähnliches Logo verwenden.

Im Ergebnis ist es also ohne weiteres möglich, neben der Bezeichnung der Firma einen Fantasienamen zu verwenden.

Quelle: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Corporate Brand Manager (BAW)
TS Legal - RECHT und MARKE-ting verbunden
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
November 2017

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