Antwort
Speziell für Einkaufsgemeinschaften gibt es weder eigene rechtliche Rahmenbedingungen noch entsprechende Mustervorlagen, die hier weiterhelfen.
Bei einer Einkaufsgemeinschaft sind zwei Rechtsverhältnisse zu unterscheiden. Einmal das Verhältnis der Einkaufsgemeinschaft zu den Handwerkern und als zweites das Verhältnis der Einkaufsgemeinschaft zu den Lieferanten.
In beiden Verträgen regelt man, wie in anderen Verträgen auch, grundsätzliche Sachen wie Vertragsschluss, Bezahlung, Lieferung, Haftung und Gerichtsstand. In dem ersten Verhältnis muss zusätzlich geregelt werden, welche Waren und Dienstleistungen allein über die Einkaufsgemeinschaft bezogen werden kann oder muss. In dem zweiten Verhältnis muss zusätzlich geregelt werden, dass der Kaufvertrag im Namen der Einkaufsgemeinschaft geschlossen wird, aber beispielsweise die Lieferung an einen speziellen Handwerksbetrieb zu erfolgen hat.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass hier nicht eine bestimmte Einkaufsgemeinschaft genannt werden kann, da das Bundesministerium zur Neutralität verpflichtet ist.
Sie können jetzt auch durch entsprechende Eingabe bei den Suchmaschinen sicherlich die ein oder andere Einkaufsgemeinschaft finden.
Da die Einkaufsgemeinschaft ein recht spezielles Thema ist, bietet sich eine entsprechende Beratung beim Rechtsanwalt an, der ihnen dann nicht nur bei der Wahl der richtigen Rechtsform, sondern vielmehr bei den Verträgen behilflich sein kann.
Quelle: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Corporate Brand Manager (BAW)
Intellectual Property Manager
TS Legal - RECHT und MARKE-ting verbunden
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
August 2018
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