Antwort
Um Ihnen eine genaue Auskunft geben zu können, müsste man zuerst prüfen, wie die Rechtslage bisher war und mit welchen Vertragsinhalten Sie an den bisherigen Pflegedient angebunden waren und aus welchen Gründen es zur „Auflösung“ des bisherigen Pflegedienstes, wie Sie schreiben, gekommen ist. Wichtig ist dabei insbesondere die Frage, ob für Sie ein Wettbewerbsverbot bestand, das auch nachvertraglich gelten kann.
Weiterhin ist zu prüfen, ob der bisherige Pflegedienstträger die Kundendaten an einen anderweitigen neuen Pflegedienst zur Nachfolge übergeben hat, dies gegebenenfalls gegen eine Zahlung.
Wenn aus der bisherigen Rechtssituation keine möglichen Rechtshindernisse denkbar sind und wenn ein freier Wettbewerb besteht, bei dem die Kunden die freie Wahl haben und jeder Pflegedienst seine Dienstleistungen anbieten kann, kann die direkte Kontaktaufnahme unter Berücksichtigung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen überlegt werden. Am Besten lassen Sie sich dazu konkret zu Ihrem Fall in einer Anwaltskanzlei beraten. Rechtlich ist es bei so einer Situation oft sinnvoll, wenn der bisherige Pflegedienst, der sich in der Auflösung befindet, die Kunden anschreiben würde und Ihr neues Angebot als eine Möglichkeit vorschlagen würde. Denn der bisherige Pflegedienst hat ja die mutmaßliche Einwilligung der Kunden, sie zu kontaktieren und über die Beendigung und mögliche Nachfolgeoptionen unverbindlich zu informieren. Wenn die Kunden sich dann für Ihr Angebot interessieren, können Sie neue Verträge mit den Kunden abschließen.
Quelle: Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Februar 2018
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