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Wettbewerber nutzt Wort-Bildmarke mit ähnlichen Unternehmensnamen?

Frage

Im September letzten Jahres begannen wir mit der Produktion eines Ciders am familieneigenen Hof. Im Januar sind wir mit dem Getränk an die Öffentlichkeit gegangen. Kurze Zeit später beschuldigte uns ein Mitbewerber, den Namen gestohlen zu haben. Während der Kommunikation meldete die gegnerische Partei eine Wort-Bildmarke beim Patentamt an. Die bildliche Darstellung unterscheidet sich vollkommen von unserer, der Name ist jedoch fast identisch, mit Ausnahme eines Buchstabens, welcher die Wortbedeutung allerdings nicht verändert. Er selbst ist im Internet bisher nicht aufgetreten und hat auch sonst keinerlei sichtbaren Markteintritt vollzogen.

Gibt es die Möglichkeit, eine Wortmarke anzumelden und so zumindest den Begriff zu schützen? Haben wir generell noch eine Möglichkeit, die Marke weiterzuverwenden?

Antwort

Da die gegenüberstehenden Zeichen nicht bekannt sind, muss ich mich hier auf eher allgemeine Aussagen beschränken. Bei gegenüberstehenden Marken (bzw. möglichen Markenverletzungen) kommt es in derartigen Konstellationen auf die sog. Verwechslungsgefahr an. Konkret vergleicht man also die gegenüberstehenden Zeichen (hier: Wort-Bildmarke - Wort) sowie die jeweiligen Angebote (hier wohl alkoholische Getränke/Cider), wobei letztlich das Markenamt / ein Gericht über diese Frage entscheiden müsste.

Im Grunde hat derjenige die besseren Rechte, der das ältere Recht an einem Zeichen hat. Theoretisch wäre es also denkbar, dass die gegnerische Partei gegen Ihre Markenanmeldung einen Widerspruch einreicht oder Ihnen sogar die Nutzung des Namens verbietet. Dies sollte ggf. näher geprüft werden.
Ferner sollte näher geprüft werden, ob womöglich eine bösgläubige Markenanmeldung der Gegenseite in Betracht kommt.

Zudem weise ich darauf hin, dass etwa beschreibende Begriffe nicht als Marke angemeldet werden können. Vor diesem Hintergrund scheint es mir ratsam, dass Sie sich für die mögliche Anmeldung der eigenen Marke anwaltliche Hilfe holen.

Quelle: Dr. Markus Lichtnecker
Dipl.-Phys., Patentanwalt
European Patent, Trademark and Design Attorney
LICHTNECKER & LICHTNECKER Patent- und Rechtsanwaltspartnerschaft mbB
Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Februar 2021

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