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Freiberufler: Ausgaben für Betriebs- und Geschäftsausstattung steuerlich geltend machen?

Frage

Wie kauft man als Freiberufler die Betriebs- und Geschäftsausstattung, so dass es auch bzgl. Vorsteuer und Abschreibung vom Finanzamt anerkannt wird? Die Geschäfts- und Privatadresse sind identisch - muss ich daher beispielsweise einen separaten Amazon-Account anlegen, der auf den vollständigen Unternehmensnamen lautet oder eine separate Lieferadresse innerhalb des bestehenden Accounts anlegen, wo ich meinen Namen durch den Unternehmensnamen ersetze - oder kann ich weiterhin über meinen bisherigen privaten Account einkaufen? Worauf muss ich sonst achten, z.B. muss ich die Notwendigkeit jeder Anschaffung gegenüber dem Finanzamt unaufgefordert begründen?

Antwort

Um den Vorsteuerabzug vornehmen zu können, muss eine ordnungsgemäße Rechnung zum Anschaffungsvorgang vorliegen. Hierbei sind grundsätzlich folgende Angaben in der Rechnung notwendig (nicht abschließend):

  • Vollständiger Name und Anschrift der leistenden Unternehmerin oder des leistenden Unternehmers sowie der Leistungsempfängerin oder des Leistungsempfängers
  • Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der leistenden Unternehmerin oder des leistenden Unternehmers
  • Ausstellungsdatum
  • Rechnungsnummer
  • Handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände (Menge und Art)
  • Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung
  • Steuersätze bzw. Angabe über eine evtl. Steuerbefreiung

Bei der Bestellung über Amazon sind oft die notwendigen Rechnungsangaben, gerade bei privaten Accounts, nicht vorhanden. Um hier eine ordnungsgemäße Rechnung zu erhalten, wäre es ratsam einen „Business"-Account bei Amazon (Amazon Business) einzurichten. Hier werden erfahrungsgemäß auch ordnungsgemäße Rechnungen ausgestellt.

Quelle:
Sascha Schneider
Diplom-Betriebswirt (FH)
Steuerberater
TaxSolut - Langhans & Schneider PartG mbB
Zuständige Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz

Stand:
August 2020

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