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Musikband gründen: Instrumente als Sonderbetriebsvermögen berücksichtigen?

Frage

Ich bin in einer Band mit zwei Mitmusikern und wir wollen zusammen die Band als Unternehmen gründen. Wir haben schon einige Live-Auftritte für die kommende Zeit sicher und wollen in Kürze eigene CDs verkaufen. Wir möchten eine GbR mit freiberuflichem Charakter für die Live-Auftritte gründen. Wir möchten eine andere GbR mit Gewerbeanmeldung zum Vertrieb der CDs gründen, um eine gewerbliche Abfärbung auf die Freiberuflichkeit zu vermeiden. Kann man Instrumente etc. als Kosten in die gewerbliche GbR einbringen, da diese zur Erbringung der Leistung (Einspielen der Songs zum Aufnehmen der Lieder für die CDs) notwendig sind?

Antwort

Die Instrumente sind für die Betreibung des Unternehmens betriebsnotwendig (Annahme: > 50% betriebliche Nutzung) und somit müssen diese bei der GbR in der Gesamthand oder im jeweiligen Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters eingelegt bzw. deren Anschaffung dort berücksichtigen werden. Im Zusammenhang stehende Kosten sind ebenfalls zu berücksichtigungsfähig.

Quelle: Sascha Schneider
Diplom-Betriebswirt (FH)
Steuerberater
Reihbandt Steuerberatung
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Köln
Januar 2020

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