Frage
Ich bin freiberuflich lehrend tätig und unterrichte des Öfteren auswärts an wechselnden und sich nicht regelmäßig wiederholenden Orten. Bisher setze ich für diese Fahrten je vollen Kilometer 30 Cent als Betriebsausgabe an. Dazu erstelle ich mir für jede betriebliche Fahrt einen Beleg, bei dem ich auf den Einnahmebeleg verweise, notiere außerdem Ort und Datum und Kilometerentfernung und ausgerechneten Pauschalbetrag (Entfernungskilometer*2*0,30 Euro). Ein Fahrtenbuch führe ich nicht, da es sich um einen privaten PKW handelt (ca. 15% betriebliche Nutzung, 85% privat - also gewillkürtes Privatvermögen). Ist dies so korrekt oder muss ich ein Fahrtenbuch führen? Wo kann ich einen Nachweis im Gesetzestext finden, dass 0,30 Euro pro Kilometer anzusetzen sind bei Selbständigen? Ich finde nur Gesetze, bei denen nur von Arbeitnehmern gesprochen wird.