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Notebook an eigenes Unternehmen verkaufen?

Frage

Ich war selbständig tätig und habe ein Notebook gekauft. Jetzt habe ich eine UG gegründet. Kann man es an seine eigene Firma verkaufen?

Antwort

Grundsätzlich kann eine UG Wirtschaftsgüter kaufen, die zur betrieblichen Nutzung gebraucht und eingesetzt werden - so eben auch ein Notebook.

Dabei ist es zunächst auch vollkommen unerheblich, von wem dieses Notebook gekauft wird - ob nun im Ladengeschäft, im Internethandel, bei einer anderen Firma etc. oder auch von einer Privatperson.

Wichtig ist dabei zu beachten, dass die Rechnung korrekt ausgestellt wurde und damit steuerlich absetzbar ist, wie z.B.

  • Genaue Anschrift und Bezeichnung des Käufers und auch Verkäufers, inkl. den nötigen Betriebsangaben (wie Steuernummer etc.)
  • Genaue und eindeutige Bezeichnung des Wirtschaftsgutes
  • Ausweis der Umsatzsteuer (wenn der Verkäufer Umsatzsteuer-Ausweisberechtigt ist!)
  • Ob die Grenze für eine Sofortabschreibung von sogenannten „geringwertigen Wirtschaftsgütern“ (GWG) überschritten wird. Seit 01.01.2018 liegt diese Grenze bei 800,00 Euro netto. Bei einem GWG handelt es sich um ein bewegliches, abnutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, dass selbständig nutzbar ist. Über dieser Grenze ist das Wirtschaftsgut entsprechend der Nutzungsdauer - laut AfA-Tabelle - abzuschreiben.

Daneben sollten Sie bitte prüfen und beachten:

  • Die Angemessenheit des Kaufpreises - gerade bei Ihrer „Verkaufskonstellation“. Der Preis sollte marktüblich und dem Alter des Wirtschaftsgutes angemessen sein.
  • Dass beim Verkäufer die Einnahmen und der Anlagen-Abgang entsprechend berücksichtigt werden.
  • Dass es sich nicht um eine „Umwandlung“ handelt - also Ihre Selbständigkeit in der UG fortgesetzt wird. In diesem Falle werden die bestehenden Wirtschaftsgüter mit „übernommen“.

Wir empfehlen Ihnen, den Vorgang mit Ihrem Steuerberater noch einmal zu besprechen - insbesondere, wenn Ihre Selbständigkeit in der UG fortgeführt wird

Quelle: German Drechsler
THINK Gruppe, BDU
Wir entwickeln Unternehmen und Menschen
c/o THINK Unternehmensentwicklungs GmbH
Mai 2018

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