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Visitenkarten in Holland gedruckt: Kosten geltend machen?

Frage

Ich habe für meinen geplanten Online-Shop (Kleinunternehmerregelung ohne USt-IdNr.) Visitenkarten drucken lassen und erst bei der Zusendung der fertigen Visitenkarten gemerkt, dass die Druckfirma in Holland sitzt. Kann ich dennoch diese Kosten als Betriebsausgaben für dieses Jahr geltend machen? Welche Regelungen bestehen generell hinsichtlich Wareneinkäufe aus dem Ausland und gibt es auch noch Differenzierungen, ob es internationales Ausland oder europäisches Ausland ist? Ich möchte gerne wissen, ob ich auf Waren aus dem Ausland verzichten sollte, weil ich sie nicht geltend machen / abziehen kann.

Antwort

Die Kosten aus Holland können Sie bei der Ertragsteuer immer absetzen, wenn sie für Ihren Betrieb sind. Lediglich bei der Umsatzsteuer können Sie keine USt-IdNr. dem Holländer geben, da Sie Kleinunternehmer sind. Sie müssen die holländische MwSt zahlen, ist auch Ausgabe im Betrieb. Also Wareneinkäufe aus dem Ausland sind genauso Betriebsausgaben wie aus dem Inland.

Quelle:
Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
Januar 2014

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