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Crowdfunding: Steuern?

Frage

Ich bin gerade dabei im Nebengewerbe eine Vinyl-Plattenfirma zu gründen. Um ein Startkapital zu haben, überlege ich eine Crowdfunding-Aktion zu starten. Jeder, der mich unterstützen will, kann 25/50/75/100 Euro zum Projekt beisteuern und bekommt dafür im Gegenzug ein Exemplar meiner ersten (und zweiten/und dritten/und vierten) Produktion frei Haus zugesandt. Das heißt, mit jeden 25 Euro gibt es nach der jeweiligen Herstellung eine Vinylplatte plus ein Gimmick im Gegenzug.

Ich gehe davon aus, dass die Crowdfunding-Einnahmen sowohl im Hinblick auf die Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Einkommensteuer als Betriebseinnahmen verbucht werden. Korrekt? Kann ich jedem „Geldgeber“ eine Rechnung inkl. MwSt. für seinen bezahlten Betrag ausstellen? Ich werde von Beginn an mit USt. arbeiten! Was müsste ich noch beachten?

Antwort

Ihre Annahme ist korrekt. Die Crowdfunding-Einnahmen gelten als Betriebseinnahmen und unterliegen daher sowohl der Einkommen- als auch der Gewerbesteuer. Diese sind obendrein auch umsatzsteuerpflichtig, da es zu einem Leistungsaustausch kommt. Jedem Crowdfunder können Sie eine Rechnung über den zugewendeten Betrag ausstellen und müssen dabei dann auch die Umsatzsteuer gesondert ausweisen.

Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
Februar 2017

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