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Finanzierung über Crowdfunding: Steuern?

Frage

Ich bin Architekturstudent und möchte in ein paar Wochen mit einem Projekt bei Kickstarter teilnehmen. Jedoch habe ich von der ganzen rechtlichen Sache noch keine Ahnung! Muss ich vorher einen Kleingewerbeschein beantragen? Muss ich das erhaltene Geld später beim Finanzamt versteuern oder muss man dies, weil es ja quasi Spenden sind, nicht? (Ich habe schon beim Finanzamt nachgefragt und die Antwort, die ich bekommen habe, ist eine Ausfüllbogen mit einer Frist. Das hat meine Fragen nicht beantwortet). Was muss ich vielleicht noch beachten? Zur Info: Ich bin Student und beziehe Bafög.

Antwort

Wenn ich das Projekt Kickstarter richtig verstanden habe, handelt es sich dabei um ein Crowdfunding. Hier gibt es verschiedene Ausprägungen, die steuerlich unterschiedlich behandelt werden.

Umsatzsteuer:
Wenn es sich um echte Zuschüsse handelt, fällt keine Umsatzsteuer an. Das ist dann der Fall, wenn Sie für die erhaltenen Zahlungen keine bestimmte Gegenleistung erbringen. Das so genannte donationsbasierte Crowdfunding funktioniert nach diesem Prinzip.

Beim rewardbasierten Crowdfunding, wie es nach meinen Recherchen bei Kickstarter der Fall ist, erwarten diejenigen, die Ihnen Geld geben, etwas von Ihnen, beispielsweise einen günstigeren Kaufpreis Ihrer Produkte. Dann fällt Umsatzsteuer an, und zwar in der Regel 19 %. Bei kleineren Projekten, d.h. bis zu 17.500 Euro im Jahr, können Sie aber auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. In diesem Fall müssen Sie keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

Einkommensteuer:
Ob Ihre Tätigkeit auch der Einkommensteuer unterliegt, hängt davon ab, ob Sie sie mit Gewinnerzielungsabsicht ausüben, das heißt: ob Sie beabsichtigen, dass sich Ihr Vermögen durch diese Tätigkeit vermehrt. Davon kann man zunächst ausgehen, wenn Sie eine Tätigkeit als Architekt ausüben. Bei einem Kickstarter-Projekt, an dem Sie als Student teilnehmen, muss das im Einzelfall genau geprüft werden.

Wenn bei Ihnen also eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, gehören die Zuschüsse, die Sie über das Kickstarter-Projekt erhalten, zu Ihren Betriebseinnahmen. Damit unterliegen diese Zahlungen der Einkommensteuerpflicht. Sie müssen am Jahresende Ihren Gewinn durch Gegenüberstellen von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermitteln und dem Finanzamt im Rahmen einer Einkommensteuererklärung mitteilen.

Möglicherweise handelt es sich bei den Zuschüssen, die Sie erhalten, aber um Zuschüsse im privaten Bereich, beispielsweise für Studiengebühren. Dann fällt keine Einkommensteuer an. Achten Sie aber darauf, dass bei größeren Zuschüssen (ab 20.000 Euro pro Person) Schenkungsteuer anfallen kann.

Sie sehen, dass Ihre Frage nicht so einfach zu beantworten ist. Daher hat das Finanzamt Ihnen auch zunächst diesen umfangreichen Fragebogen übersandt. Zunächst muss die Sachlage genau geklärt werden, bevor eine Aussage über die steuerliche Behandlung möglich ist.

Ob Sie einen Gewerbeschein beantragen müssen, hängt von den ordnungsrechtlichen Vorschriften in Ihrer Gemeinde ab. Informieren Sie sich hierüber bitte bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt.

Quelle:
Dipl.-Kfm. Maik Czwalinna
Steuerberater
Mitglied der Steuerberaterkammer Berlin und des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg
Juni 2015

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