Sozialhilfebezug: Anmeldung einer selbständigen Tätigkeit?
Frage
Ich beziehe aufgrund von voller Erwerbsminderung Sozialhilfe und verdiene im Monat rund 170 Euro hinzu, die natürlich angerechnet werden. Zusätzlich zum Minijob möchte ich selbst kreierte Glasgravuren auf Anfrage verkaufen. Dafür möchte ich mich als Freiberufler beim Finanzamt anmelden. Ab wann muss ich Einkommensteuer zahlen? Soweit ich weiß, sind es im Kunstbereich 7%. Spielt die 450 Euro Grenze hier überhaupt eine Rolle? Anfangs werde ich wahrscheinlich nämlich nicht drüber liegen.
Antwort
Sie fragen nach Einkommensteuer, weisen dann aber auf eine Steuer von 7 % hin. Da scheinen Sie die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer zu vermengen:
Umsatzsteuer: Als Kleinunternehmer mit Umsätzen bis 17.500 Euro im Vorjahr (im Erstjahr wird dieser Betrag zeitanteilig berechnet) müssen Sie keine Umsatzsteuer bezahlen, können dann aber auch keine Vorsteuer geltend machen.
Bei der Einkommensteuer gibt es einen sogenannten Grundfreibetrag bis zu dem Sie keine Steuer zahlen. Dieser beträgt 9.168,00 Euro in 2019 und verdoppelt sich bei Ehegatten. Der Minijob wird dabei nicht mitgerechnet.
Quelle: Dipl.-Finanzwirt Ludger van Holt
- Steuerberater -
Pudell und Partner PartGmbB
Steuerberaterkammer Düsseldorf
September 2019
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