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Eingetragenen Kaufmann: Firmenkonto Pflicht?

Frage

Ist es für einen eingetragenen Kaufmann (e.K.) vorgeschrieben, ein Firmenkonto zu eröffnen und muss dieses dann auch auf den exakten Firmennamen (inkl. e.K.) laufen?

Antwort

Nein, ein Firmenkonto ist steuerlich nicht grundsätzlich vorgeschrieben. Sie können auch Ihr Privatkonto für geschäftliche Transaktionen verwenden. Es ist aber aus Gründen der Übersichtlichkeit und der klaren Trennung von Privat- und Geschäftsvorgängen sinnvoll, ein eigenes Konto für geschäftliche Transaktionen einzurichten.

Das Finanzamt kann im Rahmen der Steuerveranlagung oder einer Betriebsprüfung Einblick in Ihr betrieblich genutztes Bankkonto nehmen. Auch aus diesem Grund empfiehlt sich eine klare Trennung zwischen Privat- und Geschäftskonten.

Quelle:
Dipl.-Kfm. Maik Czwalinna
Steuerberater
Mitglied der Steuerberaterkammer Berlin und des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg
Juni 2015

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