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Coaching als Weiterbildung: steuerlich absetzen?

Frage

Ich bin 66 Jahre alt, Pensionärin und habe eine Coachingausbildung gemacht. Ich möchte als selbständiger Coach arbeiten. Im Moment mache ich noch zusätzlich für mich selbst eigene Coachingsitzungen als Weiterbildung. Kann ich die Ausgaben für meine eigenen beruflichen Coachingsitzungen steuerlich absetzen?

Antwort

Grundsätzlich können alle Kosten, die durch Einnahmen (aktuell oder zukünftig) veranlasst sind, als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Bei Kosten für Kurse, die auch privat veranlasst sein können, prüft das Finanzamt sehr genau und verlangt ggf. einen Nachweis über die beabsichtigten Einkünfte. In einem absehbaren Zeitraum, i.d.R. drei bis fünf Jahre, sollten die Einnahmen höher sein als die Kosten.

Quelle: Dr. Dietmar May
Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht
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