Antwort
Grundsätzlich können alle Kosten, die durch Einnahmen (aktuell oder zukünftig) veranlasst sind, als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Bei Kosten für Kurse, die auch privat veranlasst sein können, prüft das Finanzamt sehr genau und verlangt ggf. einen Nachweis über die beabsichtigten Einkünfte. In einem absehbaren Zeitraum, i.d.R. drei bis fünf Jahre, sollten die Einnahmen höher sein als die Kosten.
Quelle: Dr. Dietmar May
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