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Gründungsberatung steuerlich geltend machen?

Frage

Ich möchte in die Selbständigkeit starten und ein Beratungsunternehmen als Einzelunternehmer gründen. Dazu werde ich einen Gründungsberater in Anspruch nehmen und habe für dessen Leistungen einen Eigenanteil zu zahlen. Innerhalb welcher Zeit ab der Rechnungsstellung des Eigenanteils muss ich mein Unternehmen gründen/anmelden, um die Beratungsrechnung steuerlich geltend zu machen?

Antwort

Der Aufwand für die Gründungsberatung stellt vorweggenommene Betriebsausgaben dar, die Sie im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend machen können. Wenn es zeitnah zu der Anmeldung der selbständigen Tätigkeit kommt, können Sie den Aufwand gleich in die Gewinnermittlung der selbständigen Tätigkeit/Gewerbe einfließen lassen.

Sollte es nicht zur Selbständigkeit kommen, dann sind diese Ausgaben dennoch vorweggenommene Betriebsausgaben und absetzbar.
Für „zeitnah“ habe ich keine Antwort.

Quelle: Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
November 2017

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