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Umzugskosten als Gründungskosten absetzen?

Frage

Ich lebe momentan in Österreich, aber ich möchte mich in Deutschland selbständig machen. Neben den Kosten zur Gründung muss ich natürlich auch nach Deutschland umziehen. Kann solch ein geschäftsbedingter Umzug als Kosten in der Geschäftsbilanz/GuV abgezogen werden?

Antwort

Grundsätzlich sind Umzugskosten Kosten der privaten Lebensführung und nicht steuerlich abzugsfähig. Sollten Sie als Arbeitnehmer in Deutschland eine Arbeitsstelle antreten, sind die Kosten jedoch beruflich veranlasst und somit absetzbar, was nicht gleichzusetzen ist mit einer betrieblichen Veranlassung. Ein direkter Zusammenhang zwischen der betrieblichen Veranlassung und den Umzugskosten vermag ich anhand Ihrer Darstellung nicht erkennen, so dass die Umzugskosten als Gründungskosten nicht absetzbar sind. Falls Sie sich weiter über dieses Thema informieren wollen, sollten Sie die Stichworte Gründungskosten bzw. Vorgründungskosten/Vorgründerkosten eingeben. Insbesondere hinsichtlich des Vorsteuerabzuges in der Gründungsphase sind formale Anforderungen zu beachten.

Quelle: Rolf - J. Baumann StB/vBP/RB
Diplom Volkswirt
Steuerberaterkammer Düsseldorf
April 2016

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