Frage
Ich bin seit Januar 2014 selbständig und habe dies dem Finanzamt bereits im Oktober 2013 angezeigt und meine USt-IdNr. angefordert. Seit Mitte 2013 sind schon Vorgründungskosten entstanden, die ich jetzt in meiner ersten Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen möchte. Ist es richtig, wenn ich alle Vorgründungskosten (z.B. Laptop, Schreibtisch) mit Datum 01.01.14 eintrage, um die Umsatzsteuer zurück zu erhalten?