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Yogalehrerin: Anschaffungskosten steuerlich absetzen? Steuernummer?

Frage

Ich bin Modedesignerin mit einem Mode-Atelier, habe jetzt aber eine Ausbildung zur Yogalehrerin und Theta-Healer gemacht, habe mein Atelier umfunktioniert für Yoga, Klangheilung etc. - arbeite nur wenig als Designerin. Wie kann ich meine Kosten steuerlich geltend machen, die den „Healing-Space“ betreffen, z.B. Kauf eines Gongs, von Yoga-Matten und -Zubehör. Brauche ich eine neue Steuernummer? Ich verdiene wesentlich weniger (im Moment gar nichts), möchte nicht Hartz IV anmelden, aber möchte meine private Krankenkasse kündigen und in die Künstlersozialkasse rein.

Antwort

Wenn Sie beabsichtigen, mit Ihrer Tätigkeit als Yogalehrerin und Theta-Healer steuerpflichtige Gewinne zu erzielen, können Sie die Ausgaben, die damit zusammenhängen, als Betriebsausgaben absetzen. Betragen die Anschaffungskosten für jedes einzelne selbständig nutzbare Wirtschaftsgut nicht mehr als 800 Euro zuzüglich Umsatzsteuer (952 Euro einschließlich 19 % Umsatzsteuer), ist es möglich, dass Sie diese im Jahr der Anschaffung in voller Höhe absetzen können. Ansonsten verteilen Sie sie auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (Abschreibung).

Ihre neue Tätigkeit ist eine grundlegend andere als die Tätigkeit als Modedesignerin. Sie fertigen daher zwei getrennte Gewinnermittlungen an. Kosten, die beide Bereiche betreffen, teilen Sie sachgerecht auf.

Quelle: Dipl.-Kfm. Maik Czwalinna
Steuerberater
Mitglied der Steuerberaterkammer Berlin und des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg
Juni 2018

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