Frage
Ich bin Modedesignerin mit einem Mode-Atelier, habe jetzt aber eine Ausbildung zur Yogalehrerin und Theta-Healer gemacht, habe mein Atelier umfunktioniert für Yoga, Klangheilung etc. - arbeite nur wenig als Designerin. Wie kann ich meine Kosten steuerlich geltend machen, die den „Healing-Space“ betreffen, z.B. Kauf eines Gongs, von Yoga-Matten und -Zubehör. Brauche ich eine neue Steuernummer? Ich verdiene wesentlich weniger (im Moment gar nichts), möchte nicht Hartz IV anmelden, aber möchte meine private Krankenkasse kündigen und in die Künstlersozialkasse rein.