Frage
Wenn ich ein Einzelunternehmen besitze und einen Onlineshop betreibe und dann noch einen zweiten Onlineshop eröffnen möchte, was muss ich tun? (Ich habe bei der ersten Gewerbeanmeldung angegeben, dass ich nur die Produkte des ersten Onlineshops verkaufen will. Beim 2. Onlineshop möchte ich etwas ganz anderes verkaufen). Also ist eine neue Gewerbeanmeldung nötig? Wie läuft das mit den Steuern ab? Bin ich auch noch umsatzsteuerbefreit, wenn ich mit beiden Onlineshops zusammen über den Freibetrag komme?
Antwort
Die Erweiterung der Produktlinie führt zu keinem zweiten Gewerbetrieb; evtl. muss die Erweiterung bei dem Gewerbeamt jedoch angezeigt werden.
Der umsatzsteuerliche Freibetrag verdoppelt sich nicht, so dass Sie umsatzsteuerpflichtig werden, wenn Sie die entsprechenden Grenzen mit dem Verkauf Ihrer Produkte überschreiten.
Quelle:
Rolf - J. Baumann StB/vBP/RB
Steuerberaterkammer Düsseldorf
September 2014
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