Frage
Als freiberuflicher Dozent im Nebenerwerb, mache ich mir gerade Gedanken über die Fahrtkosten und benötige hierbei Unterstützung. Mit dem Bildungsträger ist vereinbart, dass die gefahrenen Kilometer (An- und Abfahrt) in Rechnung gestellt werden können und je km 0,30 EUR abgerechnet werden. Da meine Ausgangsrechnungen gem. § 19 Abs. 1 UStG. keine USt beinhalten, sind sämtliche Angaben rein netto. Mein Fahrzeug habe ich vor einiger Zeit privat vom Händler gekauft und benötige dies für regelmäßige Fahrten zur Arbeitsstelle (nichtselbstständige Tätigkeit). Zusätzlich kommen nun die An- und Abfahrten zu den Schulungsorten hinzu, die mit dem o.g. km-Satz abgerechnet werden.
Bin ich nun verpflichtet ein Fahrtenbuch zu führen, um die gefahrenen km bei meiner ESt-Erklärung in Abzug zu bringen oder reichen die Angaben in meinen Ausgangsrechnungen über Datum und genauen Schulungsort völlig aus? Meiner Ansicht nach, habe ich so einen klaren Nachweis, wann ich wohin gefahren bin und kann somit die gefahrenen Kilometer für meine freiberufliche Tätigkeit optimal und vor allem genau abrechnen. Wie sieht es aber tatsächlich und rechtlich aus?