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Pkw-Anschaffung teilweise als Betriebsausgabe absetzen?

Frage

Ich arbeite freiberuflich, jedoch nur unter 20 Stunden pro Woche. Um diese Tätigkeit auszuführen, brauche ich einen Pkw. Bisher habe ich meinen privaten Pkw genutzt. Nun wird die Anschaffung eines neuen Pkw notwendig und ich frage mich, ob ich diese Anschaffung bzw. das Leasing teilweise als Betriebsausgaben absetzen kann? Der Wagen wird wohl nicht mehr als 50% betrieblich genutzt werden. Gibt es trotzdem eine Möglichkeit, die Kosten zu splitten und beispielsweise einen bestimmten Prozentsatz der Leasingraten abzusetzen?

Antwort

Wenn Sie Ihr Auto zwischen 10% - 50% betrieblich nutzen, haben Sie das Wahlrecht das Auto in vollem Umfang Ihrem Betriebsvermögen zuzuordnen. Dies bedeutet, dass zunächst alle Kfz-Kosten (z.B. Leasingraten, Benzin etc.) Betriebsausgaben darstellen. Sofern Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, können Sie aus den Kosten auch die volle Vorsteuer geltend machen.

Die private Kfz-Nutzung ist dann im Gegenzug als Einnahme zu versteuern. Für die Ermittlung gibt es zwei Möglichkeiten: Die 1%-Regel und die Fahrtenbuchmethode. Die 1%-Regel scheidet bei Ihnen jedoch aus, da als Voraussetzung der Pkw zu mehr als 50% betrieblich genutzt werden muss. Daher bleibt es Ihnen nur übrig, ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch mit sämtlichen Fahrten zu führen. Anhand der gefahrenen km wird dann der Privatanteil berechnet. Falls Sie nicht von der Umsatzsteuer befreit sind, unterliegt der Privatanteil auch der Umsatzsteuer.

Entscheiden Sie sich dagegen und legen den Pkw nicht ins Betriebsvermögen ein, können Sie weiterhin die betrieblich gefahrenen km mit 0,30 Euro/km als Ausgabe ansetzen.

Quelle:
Dr. Dietmar May
Kanzlei Dr. Dietmar May
Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht
März 2013

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