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Selbständig: Fahrzeugnutzung?

Frage

Kann ich als Selbständiger betriebliche Fahrzeuge nutzen?

Antwort

Als Selbständige(r) können Sie ein Geschäftsfahrzeug steuerlich geltend machen, sofern Sie dieses überwiegend (d.h. zu mehr als 50%) für Ihre selbständige Tätigkeit nutzen. Die auf Privatfahrten entfallenden Kosten dürfen Ihren Gewinn aber nicht mindern und werden daher als Privatentnahmen (Nutzungsentnahme) bei den Betriebseinnahmen erfasst.

Quelle:
Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
September 2014

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