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Online-Plattform: Verkaufsprovision? Umsatzsteueridentifikationsnummer?

Frage

Zu viert wollen wir eine Online-Plattform für KünstlerInnen und Shops anbieten, die auf unserer Plattform Produkte ausstellen und verkaufen können. Hierfür haben wir nebenberuflich eine GbR gegründet.

Dazu habe ich zwei Fragen:

  1. Ein Kunde kauft über die Plattform ein Produkt von einem unserer Partner. Der Partner stellt das Produkt dem Kunden in Rechnung, die Zahlung geht aber zuerst einmal an uns und wird monatlich an den Partner weiterüberwiesen. Dabei verlangen wir eine Verkaufsprovision. Kann diese Provision nun beim Weiterleiten der Verkaufsbeträge direkt einbehalten werden (mit Rechnung), oder muss der volle Betrag an den Partner überwiesen und dann eine Verkaufsprovision in Rechnung gestellt werden?
  2. Zu Beginn wollen wir nur Partner und Bestellungen aus Deutschland zulassen. Ist hierfür eine Ust.-ID zwingend notwendig oder reicht es für unsere Geschäfte, die Steuernummer auszugeben?

Antwort

Ihre Verkaufsprovision können Sie direkt bei Weiterleitung der für im Namen Ihres Kunden einbehaltenen Rechnungsbeträge in Abzug bringen. Wie Sie bereits erwähnt haben, müssen Sie hierfür lediglich eine Rechnung stellen. Sofern Sie nur innerhalb von Deutschland aktiv werden genügt die Angabe der Steuernummer Ihrer GbR.

Quelle:
Benjamin Schimmel
Steuerberater
Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München

Stand:
Februar 2021

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