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Ein Unternehmen – zwei verschiedene Unternehmensauftritte?

Frage

Ich möchte als freiberufliche Designerin unter meinem bürgerlichen Namen tätig werden für Verlage als Kunden. Nun möchte ich zusätzlich unter einem Pseudonym eine andere Zielgruppe (Self-Publisher und Autoren) ansprechen. Dabei würde ich eine zweite Homepage erstellen mit Pseudonym-Logo, im Impressum aber natürlich den bürgerlichen Namen deutlich nennen - Rechnungen ebenso mit Logo + bürgerlicher Name. Das wären zwei optisch verschiedene Rechnungsbriefpapiere mit zwei verschiedenen Logos, jedoch eine fortlaufende Rechnungsnummer - geht das? Oder muss ich hier separat etwas anmelden und getrennt behandeln?

Antwort

Nach Ihrer Schilderung wollen Sie faktisch eine einzige Unternehmung gründen, jedoch zielgruppenorientiert die Außendarstellung variieren. Soweit es sich hierbei um die Unternehmung als Designerin handelt, ist auch ein fortlaufender Rechnungsnummernkreis notwendig. Auf die grafische Gestaltung der Rechnungen kommt es hierbei nicht an, sondern vielmehr ob erkennbar ist, dass es sich hierbei um ein und dasselbe Unternehmen handelt. Bei der Rechnungsgestaltung sind Sie, abgesehen von den gesetzlichen Pflichtangaben, frei in Ihrer Rechnungsgestaltung. Da es sich hierbei um einen Unternehmensgegenstand handelt, ist die Anmeldung lediglich einer Unternehmung notwendig.

Quelle:
Sascha Schneider
Diplom-Betriebswirt (FH)
Steuerberater
TaxSolut - Langhans & Schneider PartG mbB
Zuständige Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz

Stand:
Oktober 2020

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