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Dozent im Bereich Pflege und Betreuung: Gewerbe anmelden? Steuern?

Frage

Ich arbeite als gerontopsychiatrische Fachkraft in einem Altenheim als Angestellter mit einer 75% Anstellung. Ich würde gerne auf Honorarbasis nebenbei als Dozent im Bereich Pflege und Betreuung nach § 53c SGB XI arbeiten. Meine Fragen hierzu: a) Muss ich ein Gewerbe melden? Wenn nein, wie läuft das Versteuern des Einkommens? b) Wie hoch ist der Steuerfreibetrag? c) Gibt es für Dozententätigkeiten, deren Wissen zum Wohle der Allgemeinheit ist (Altenpfleger und Betreuungsassistenten) ist, andere steuerliche Obergrenzen?

Antwort

Die Tätigkeit als Dozent ist i. d. R. eine selbstständige Tätigkeit und keine gewerbliche Tätigkeit. Der Gewinn aus der Tätigkeit als Dozent wird mit der tariflichen Einkommensteuer besteuert. Leider werden keine expliziten Steuerfreibeträge neben dem allgemeinen Grundfreibetrag gewährt.

Des Weiteren ist auf eine evtl. Umsatzsteuerpflicht zu achten. Sollte die Kleinunternehmerregelung (Umsatz unter 17.500 Euro) nicht zur Anwendung kommen, sollten Sie eine fachkundige Person aufsuchen, die Ihre explizite Situation steuerlich würdigt, da hier ggf. eine Umsatzsteuerbefreiung gem. § 4 Nr. 21 UStG vorliegen könnte.

Quelle: Sascha Schneider
Diplom-Betriebswirt (FH)
Steuerberater
Reihbandt Steuerberatung
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Köln
Juni 2019

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