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Hobby-Imker: Honig verkaufen?

Frage

Ich bin seit mehreren Jahren Imker aus Leidenschaft und besuche parallel die Schule. Im Moment bewirtschafte ich vier Völker in meiner Freizeit. Da ich einen hohen Überschuss an Honig habe, möchte ich diesen in der Umgebung und im Internet verkaufen. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich mich für mein Vorhaben selbständig melden müsste? Der Umsatz beläuft sich auf circa 1.500 Euro jährlich, wobei ein großer Teil zurück in die Imkerei für Verbrauchsmittel fließen muss.

Antwort

Imker erzielen aus steuerlicher Sicht grundsätzlich Einkünfte aus sonstiger land- und forstwirtschaftlicher Nutzung. Imker mit höchstens 30 Bienenvölkern müssen jedoch keinen Gewinn versteuern. Imker, die bis zu 70 Völker betreuen, dürfen pauschal 1.000 Euro als Gewinn angeben. Hinsichtlich Umsatzsteuer können Sie von der so genannten Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, sofern die Imkerei Ihre einzige unternehmerische Betätigung darstellt, so dass Sie keine Umsatzsteuer ausweisen müssen.

Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
Januar 2020

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