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Nebenberufliche Dozententätigkeit: Anmeldung?

Frage

Ich bin als Politikwissenschaftler an einer Hochschule als Dozent tätig und verbeamtet. Ich arbeite in Vollzeit. Nun möchte ich an einer Fernuniversität ca. vier Stunden pro Monat, ebenfalls im Bereich Politikwissenschaft, Seminare geben. Eine Genehmigung des Dienstherrn liegt für diese Nebentätigkeit vor. Muss ich beim Finanzamt einen Antrag auf freiberufliche Tätigkeit stellen? Und wie wäre es, wenn ich ca. einmal pro Monat einen politikwissenschaftlichen Vortrag bei verschiedenen interessierten Stiftungen etc. hielte? Muss ich für diese Vortragstätigkeit (Genehmigung vom Dienstherren vorausgesetzt) auch einen Antrag auf freiberufliche Tätigkeit stellen? Und muss für das Verfassen von wissenschaftlichen Aufsätzen und Büchern ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden oder reicht es, diese bei der Lohnsteuererklärung anzugeben?

Antwort

Für die Seminartätigkeit müssen Sie keinen Antrag beim Finanzamt stellen. Sie müssen Ihre freiberufliche Tätigkeit gem. § 138 AO dem Finanzamt mitteilen, das geschieht in der Regel bei Erstellung Ihrer „Einkommensteuererklärung“. Darin sind die Einnahmen und Ausgaben aus der Seminartätigkeit offenzulegen. Ebenso verfahren Sie mit der Tätigkeit von wissenschaftlichen Aufsätzen.

Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
Februar 2018

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