Frage
Ich bin als Politikwissenschaftler an einer Hochschule als Dozent tätig und verbeamtet. Ich arbeite in Vollzeit. Nun möchte ich an einer Fernuniversität ca. vier Stunden pro Monat, ebenfalls im Bereich Politikwissenschaft, Seminare geben. Eine Genehmigung des Dienstherrn liegt für diese Nebentätigkeit vor. Muss ich beim Finanzamt einen Antrag auf freiberufliche Tätigkeit stellen? Und wie wäre es, wenn ich ca. einmal pro Monat einen politikwissenschaftlichen Vortrag bei verschiedenen interessierten Stiftungen etc. hielte? Muss ich für diese Vortragstätigkeit (Genehmigung vom Dienstherren vorausgesetzt) auch einen Antrag auf freiberufliche Tätigkeit stellen? Und muss für das Verfassen von wissenschaftlichen Aufsätzen und Büchern ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden oder reicht es, diese bei der Lohnsteuererklärung anzugeben?