Navigation

GmbH: Geschäftsfeld erweitern?

Frage

Da unsere bestehende GmbH (Einzelhandel) mehrere Dienstleistungen und Produkte anbietet, wollen wir jetzt Autos importieren. Müssen wir etwas ändern hinsichtlich Gewerbeanmeldung und Handelsregister?

Antwort

Ohne den aktuellen konkreten Eintrag selbst in Augenschein zu nehmen und mehr zu den Geschäften zu wissen, kann ich auf keinen Fall eine verbindliche Antwort geben.

Grundsätzlich soll das Handelsregister ja Informationen zum Gegenstand und zur potenziellen Bonität einer Kauffrau oder eines Kaufmanns geben.

Wo eine Kauffrau bzw. ein Kaufmann seine Ware bezieht, ist allerdings seine Sache. Unverbindlich möchte ich daher darauf verweisen, dass ich in § 43 Nr. 2. c) HRV keine detaillierten Hinweise sehe: Um hier sicher zu sein, können Sie sich Rechtsrat einholen. Dazu ist aber nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt berechtigt, der auch Zugriff auf aktuelle Kommentierungen zur Handelsregisterverordnung hat.

Ganz sicher wird Ihnen die Industrie- und Handelskammer (IHK) helfen, da Sie ja bereits eingetragener Kaufmann und somit IHK-Mitglied sind.
Weitere Informationen finden Sie z.B. auf der Webseite der Handelskammer Hamburg.

Quelle:
Dr. Jan Peschka
Zert. Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Jurist, Organisationspsychologe & Ökonom

Stand:
März 2020

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben