Antwort
Grundsätzlich können Sie ein angemeldetes Gewerbe um weitere Leistungen bzw. Tätigkeitsbereiche erweitern, wenn sich diese unter einer Tätigkeitsbezeichnung zusammenfassen lassen.
In Ihrem speziellen Fall wäre insoweit zu prüfen, ob sich beide Tätigkeiten „vereinen“ lassen - i.S. der Zusammenfassung unter einem Oberbegriff der Tätigkeiten, die Sie dann anbieten.
Dies ist u.E. im hohen Maße davon abhängig, welche Leistungen Sie mit Ihrem Hausmeisterservice abdecken.
Ansonsten müssten Sie ein zweites Gewerbe anmelden - was unter dem Aspekt eines unterschiedlichen Angebotsportfolios und einer ggf. anderen Zielgruppe durchaus sinnvoll sein könnte
Allerdings ist dabei zu beachten, dass ein zusätzlicher Aufwand überschaubar bleibt - gerade da Sie es „nur“ als Nebengewerbe/Kleingewerbe betreiben.
Sprechen Sie hierzu auch Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater an und lassen sich entsprechend beraten.
Für die Anmeldung eines Gewerbes für Kfz-Aufbereitung benötigen Sie nicht zwingend besondere Qualifikationen - „Fahrzeugaufbereiter“ ist kein anerkannter Beruf / geschützter Begriff.
Da Sie Ihr Leistungsspektrum mit Reinigungs- und Polierarbeiten recht überschaubar halten möchten und dafür keine spezifischen handwerklichen Vorkenntnisse benötigen, wird auch bei der Gewerbeanmeldung bzw. -erweiterung keine handwerkliche Qualifikation gefordert.
Sollten Sie dennoch Interesse an Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich der Kfz-Aufbereitung haben, gibt es diverse Angebote in diesem Bereich, die Sie auch für Ihr Marketing oder als Kooperationspartner nutzen könnten. Das würde Ihnen gegebenenfalls auch ermöglichen, mit Versicherungen zusammenzuarbeiten und ihnen so den Zugang zu neuen Kundenstämmen eröffnen.
Quelle:
German Drechsler
THINK Gruppe, BDU
c/o THINK Unternehmensentwicklungs GmbH
Stand:
Oktober 2020