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Unternehmensübertragung auf Ehepartnerin?

Frage

Als Freiberufler betreibe ich eine Musikschule im Nebenerwerb parallel zu meiner Vollzeitbeschäftigung. Nun möchte ich meine Vollzeitbeschäftigung beenden und in eine hauptberufliche Selbständigkeit (GmbH) übergehen. Mit Gründung einer GmbH wird es für mich nicht möglich sein, die Musikschule parallel weiterzuführen. Deswegen plane ich eine Übertragung der Musikschule an meine Ehefrau, die zurzeit als freiberufliche Musiklehrerin in meiner Schule auf Honorarbasis arbeitet. Die entsprechende Qualifikation ist bei ihr vorhanden; der weitere Betrieb der Musikschule wird sichergestellt. Wie kann die Übertragung der Musikschule (geführt als freiberufliche Tätigkeit) auf ein Familienmitglied erfolgen? Was ist dabei zu beachten? Besteht eine Möglichkeit unentgeltlicher Übertragung?

Antwort

Ja - es besteht eine Möglichkeit der unentgeltlichen Übertragung. Wird ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil unentgeltlich übertragen, sind bei der Ermittlung des Gewinns des bisherigen Betriebsinhabers die Buchwerte anzusetzen. (§ 6 Abs. 3 S. 1 EStG). Eine unentgeltliche Übertragung ist nur möglich, wenn sämtliche wesentlichen Betriebsgrundlagen übergeben werden. Die Zurückbehaltung wesentlicher Betriebsgrundlagen führt stets dazu, dass sämtliche stillen Reserven aufzudecken sind, was i.d.R. steuerliche Konsequenzen nach sich zieht. Sie sollten dies bitte mit Ihrem/einem Steuerberater abstimmen.

Quelle: Stefan Butz
ButzConsult Unternehmensberatung GmbH
August 2019

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