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GmbH übernehmen: Stammeinlage?

Frage

Wir wollen eine GmbH mit einer Stammeinlage von 115.000 Euro übernehmen. Dem Altgesellschafter wird bei Übernahme die Stammeinlage und der Gewinnvortrag ausbezahlt. Ist es möglich die GmbH mit einem geringeren Stammkapital (50.000 Euro) weiterzuführen? Die Differenz zum Stammkapital (65.000 Euro) wird als Gesellschafterdarlehen/ Nachrang/ Belassungserklärung eingebracht.

Antwort

Trennen Sie zwei Aspekte:
1. Eine Herabsetzung des Stammkapitals der GmbH kann nur unter Einhaltung der Förmlichkeiten und Voraussetzungen der §§ 58 ff GmbHG erfolgen. Eine Rückzahlung der Stammeinlage hat unter Beachtung dieser Vorschriften zu erfolgen.

2. Will sich ein künftiger Altgesellschafter vor seinem Ausscheiden den Gewinnvortrag auszahlen lassen, besteht die Gefahr einer Unterbilanzhaftung nach § 31 GmbHG. Zu beachten ist, dass auch Mitgesellschafter für die Unterbilanz in Anspruch genommen werden können. Die Beteiligten sollten daher gründlich prüfen, ob ein Fall der Unterbilanz im Falle der Auskehrung des Gewinnvortrages gegeben ist.

Schließlich sollte der Altgesellschafter beachten, dass er im Falle der späteren Insolvenz der Gesellschaft damit rechnen muss, vom Insolvenzverwalter auf Rückzahlung in Anspruch genommen zu werden, wenn die Beantragung der Insolvenz innerhalb von einem Jahr seit der Leistung an den Gesellschafter erfolgt ist, § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO. Hier sollte eine Gestaltung in Betracht gezogen werden, bei der Veräußerung der Geschäftsanteile das Gesellschafterdarlehen mit zu verkaufen und an den Erwerber abzutreten.

Quelle:
Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
November 2014

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