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Familieninterne Unternehmensnachfolge: Förderung?

Frage

Ich habe vor drei Jahren die Firma meines Vaters übernommen und war zu dieser Zeit noch berufstätig. Ab diesem Jahr will ich die Firma weiter ausbauen (Werkstätten- und Maschinenmodernisierung). Im April 2020 werde ich aktiv in der Firma mitarbeiten und diese dann auch leiten (Meisterausbildung abgeschlossen). Besteht für mich und unser Kleinunternehmen (drei Mitarbeiter) noch die Möglichkeit, Existenzgründungszuschüsse zu beantragen und wenn ja - wo und wie? Gibt es andere Möglichkeiten der Förderung?

Antwort

Der Bund sowie die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer oder Unternehmen an. Die Förderungen können sowohl in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften vergeben werden. Um geeignete Förderprogramme zu finden, ist es wichtig, zu wissen, für welchen Bereich eine Förderung gesucht wird, z.B. Beratungsförderung oder Investitionsförderung.

Sie haben die Möglichkeit, den ERP-Gründerkredit - StartGeld, als Darlehen der KfW zu beantragen. Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es können bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 100.000 Euro gefördert werden. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Anträge sind bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe. Die Bank prüft Ihre Bonität, das Geschäftskonzept, Ihre fachliche Qualifikation sowie Ihre Produkt- und Branchenkenntnisse. Eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich. Die KfW Bank hat auch Förderprodukte für Existenzgründer mit einem Finanzierungsbedarf über 100.000 Euro. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.kfw.de/067 oder an der Hotline der KfW unter der Telefonnummer 0800 5399001.

Eine weitere Förderoption ist der „Mikromezzaninfonds Deutschland". Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung durch die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in den Bundesländern, in denen die Investition erfolgt. Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 50.000 Euro bei einer Laufzeit von zehn Jahren. Die Beteiligung ist in voller Höhe zurückzuzahlen. Die Tilgung erfolgt ab dem siebten Jahr in drei gleichhohen Jahresraten.

Weitere Informationen zur Finanzierung und Förderung finden Sie im BMWi-Existenzgründungsportal.

Für eine individuelle Beratung können Sie gern unser Infotelefon zur Existenzgründung nutzen. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 030 340 60 65 60.

Quelle: Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Januar 2020

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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